Der Verein besteht aus
Die Organe des Vereins sind
Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn es
Zur Durchführung dieser Satzung kann sich der Verein eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung, eine Beitragsordnung, eine Ehrungsordnung sowie eine Jugendordnung geben. Mit Ausnahme der Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist, ist der Vorstand für den Erlass der Ordnungen zuständig.
Der Vorstand kann folgende Ordnungsmaßnahmen gegen die Mitglieder des Vereins verhangen, wenn sie gegen die Satzung oder die Ordnungen des Vereins verstoßen oder wenn sie das Ansehen, die Ehre oder das Vermögen des Vereins schädigen.
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 3. Februar 1995 beschlossen und ersetzt die bisherige Satzung. Sie wurde in das Vereinsregister des Amtsgerichts Leonberg eingetragen und trat unmittelbar in Kraft.